Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mindesthonorar
Das Mindesthonorar beträgt je Beratungstag die Hälfte des vereinbarten Tagessatzes, sofern nicht anders vereinbart.
Nebenkosten
Alle in der auftragsbezogenen Zusammenarbeit anfallenden Kosten wie Telefongebühren, Kopier- kosten etc. werden pauschal mit 5% des Honorars für die entstehenden Sachkosten berechnet. Es werden Verpflegungsmehraufwendungen entsprechend der steuerlichen Sätze, Fahrtkosten für Fahrten mit dem Pkw mit 0,70 Euro pro Einfachkilometer und alle notwendigen Übernachtungskosten sowie Kosten für öffentliche Transportmittel (Flugzeug, Bahn, Taxi etc.) direkt ohne Aufschlag weiter berechnet und mit den übrigen Nebenkosten zu den Beratungskosten hinzuaddiert.
Mehrwertsteuer
Auf alle Rechnungsbeträge wird die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) berechnet.
Zahlungsfrist
Das Honorar und eventuell anfallende Nebenkosten sind ohne Abzug sofort fällig.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, der Hauptsitz des Auftragnehmers.
Dienstvertrag
Wir erbringen unsere Leistungen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen eines Dienstvertrages.
Diskretion
Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen dieser Arbeiten übergebenen Unterlagen, Statistiken und Daten sowie alle gewonnenen Informationen mit absoluter Diskretion zu behandeln.
Vorzeitige Auflösung des Vertrages
Der Auftraggeber und Stefan Triess Elektronik- und Softwareentwicklung können den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigen Gründen kündigen. Enden die Vertragsbeziehungen aus irgendeinem Grund vorzeitig, so hat Stefan Triess Elektronik- und Softwareentwicklung Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.
Terminverschiebungen / Absagen
Bei nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten (z.B. Krankheit des Auftragnehmers oder ähnlichem) wird Stefan Triess Elektronik- und Softwareentwicklung rechtzeitig schriftlich/telefonisch unterrichten, um eine für beide Seiten tragbare Lösung anzustreben.
(c) Stefan Triess